Rösti will unwirtschaftliche Notkraftwerke statt marktwirtschaftliche Verbrauchsreserve
Lernen ist offenbar wirklich schwierig. Und Sparen offenbar auch. Obwohl es dem Bund bekanntlich aktuell an Budget-Herausforderungen nicht mangelt. Bei der Energiepolitik aber, da zählt offenbar für Albert Rösti nur die Produktion. Koste es, was es wolle. Die kaum je zum Einsatz kommenden Reservekraftwerke können ihm nicht teuer genug sein. Viel günstigere Wege, im Notfall die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage zu senken, die lehnt der Bundesrat dagegen konstant ab! Dabei plädieren die GRÜNEN und Wirtschaftsverbände in ungewohnter Einigkeit seit langem für eine marktliche Lösung.
Das Konzept ist einfach: Grossverbraucher können Angebote machen, zu welchem Preis sie bei einer Knappheit auf wieviel Strom verzichten. Diese Angebote werden so lange an die günstigsten Anbieter auktioniert, bis das ganze gewünschte Reservevolumen erreicht ist.
Eine solche marktliche Ausschreibung einer Verbrauchsreserve brachten die GRÜNEN bereits im Frühsommer 2022 beim Erdgas in die Debatte ein – auch die NZZ berichtete schon damals über dieses Instrument, das Habeck in Deutschland einführte. Im Sommer 2022 forderten wir GRÜNEN eine Auktion von Stromverbrauchs-Senkungen . Im November 2022 doppelten wir in unserer Vernehmlassung zur Errichtung einer Winterreserve (WResV) nach. Im Februar 2023 dann erklärte ich als damaliger GRÜNE-Präsident in einem Interview mit der NZZ erneut das Konzept.
Doch heute, anderthalb Jahre später, ist Rösti weiterhin auf dem Holzweg. Sogar die NZZ titelte am 20. Juli 2024 nun kritisch «Albert Rösti will Milliarden für Notkraftwerke ausgeben – dabei gäbe es laut der Industrie eine günstige Alternative» und zitiert die Kritik der Swissmem – nicht jedoch die der GRÜNEN.
Aber rechnen können wir ja alle. Welche Reserven sind günstiger? Der Bau von Reservekraftwerken, die voraussichtlich nie laufen? Oder eine Entschädigung für den Stromverbrauchsverzicht an Grossverbraucher, die (abgesehen allenfalls von einer geringen Grundentschädigung) nur dann anfällt, wenn sie wegen einer tatsächlichen Mangellage wirklich gebraucht wird – und in diesem Falle erst noch die gesamtwirtschaftlich günstigsten Sparpotentiale erschliesst?
Eigentlich ist die Antwort allen klar. Bloss nicht dem Bundesrat. Der sitzt auf der Leitung.
Albert Rösti, Nachrechnen!
Balthasar Glättli
Nationalrat ZH
@bglaettli