Die Motion 20.4339 forderte den Bundesrat auf, ein Massnahmenpaket auszuarbeiten und dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen. Ziel war es, übermässigen Lärm im Strassenverkehr einfacher und konsequenter zu sanktionieren. Nun liegt der Bericht vor – und er enttäuscht. Statt Lösungen zu präsentieren, listet der Bundesrat vor allem rechtliche und technische Probleme auf. Konkrete Vorschläge, wie diese Hürden überwunden werden könnten, fehlen.

Widersprüche im Bericht

Das ist umso unverständlicher, als mehrere Pilotprojekte bereits gezeigt haben, dass wirksame Instrumente existieren. In Genf und Zürich wurden Lärmblitzer getestet, die mit Ton- und Videoaufnahmen klar aufzeigen können, welche Fahrzeuge und welches Fahrverhalten für übermässigen Lärm verantwortlich sind.

Besonders problematisch sind die Widersprüche im Bericht. Der Bundesrat stützt sich auf ein juristisches Gutachten, um sein Nichtstun zu rechtfertigen, blendet aber ein zweites Gutachten aus, das im selben Bericht enthalten ist und sehr wohl Spielraum für gesetzliche Massnahmen aufzeigt. Zudem wird argumentiert, fehlende Messungen im Fahrzeuginneren würden Sanktionen verunmöglichen. Gerade die Pilotversuche haben jedoch gezeigt, dass nachträgliche Kontrollen mit Bild- und Tonmaterial problematisches Verhalten zuverlässig erfassen können.

Bundesrat setzt auf wirkungsloses «Nudging»

Auch die Schlussfolgerung des Bundesrates überzeugt nicht. Statt klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen, setzt er auf sogenanntes «Nudging», also auf freiwillige Sensibilisierung der Fahrerinnen und Fahrer. Doch die im Bericht selbst zitierten Studien der Empa zeigen klar: Solche Massnahmen haben weder kurzfristig noch langfristig eine messbare Wirkung. Weshalb also an einem Ansatz festhalten, der nachweislich nicht funktioniert?

Damit stellen sich grundsätzliche Fragen: Warum ignoriert der Bundesrat die positiven Ergebnisse der Pilotprojekte und die Forderungen von Städten und Gemeinden, unterstützt vom Schweizerischen Städteverband? Weshalb wird eine restriktive juristische Auslegung bevorzugt, statt den vorhandenen Handlungsspielraum zu nutzen? Und warum werden erprobte Technologien einfach beiseitegeschoben? Vor allem aber: Hält der Bundesrat Verkehrslärm trotz seiner erwiesenen Auswirkungen auf die Gesundheit wirklich nicht für ein Problem, das eine klare gesetzliche Antwort verdient?

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Bund den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm nicht konsequent verfolgt. Die Folgen betreffen die Gesundheit, die Lebensqualität und den respektvollen Umgang im öffentlichen Raum. Es ist Zeit, dass der Bundesrat konkrete Massnahmen ergreift – so, wie es die Motion eigentlich verlangt hat.

Marionna Schlatter
Nationalrätin ZH
@marionnaschlatter.bsky.social